Infos, Kostenvoranschlag & Musterschreiben

Pflegekassenzuschuss für Treppenlifte

Voraussetzung für Zuschuss der Pflegeversicherung

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn bereits ein Pflegegrad (früher: Pflegestufe) zugeteilt wurde. Pflegegrad 1 genügt. Sollten Sie bzw. Ihr/e Angehörige/r noch nicht in einem Pflegegrad eingestuft worden sein, können Sie einen formlosen “Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung” bei der zuständigen Stelle (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK) stellen. 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Zuschuss noch nicht anderweitig verwendet wurde. Die Förderung wird nur einmalig gewährt und ist für sämtliche Maßnahmen gedacht, welche die Wohnsituation verbessern. Auch darf kein anderer Kostenträger zuständig sein (z. B. die Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft).  Der Zuschuss kann ferner nur ausgezahlt werden, wenn Sie einen Kostenvoranschlag mit einreichen und der Treppenlift tatsächlich eine direkte Verbesserung der Wohn- bzw. Pflegesituation ermöglicht.

Auf einen Blick:

  • Pflegegrad vorhanden
  • Zuschuss noch nicht aufgebraucht
  • Treppenlift medizinisch notwendig
  • Kostenvoranschlag mit eingereicht
  • nachgewiesene Verbesserung der Wohnsituation

Antrag stellen: so geht’s

Der "Antrag auf Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI" ist formlos bei Ihrer Pflegeversicherung zu stellen. Laden Sie sich dazu unser kostenloses Musterschreiben herunter und ergänzen Sie dieses mit Ihren individuellen Angaben. Gerne unterstützen wir Sie dabei. 

Schritt 1

Prüfen Sie, ob kein anderer Kostenträger zuständig ist. Gerne beraten wir Sie hierzu. Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Übersichtsseite zu Zuschüssen und Fördermitteln für Treppenlifte.

Schritt 2

Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen. Diesen reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der zuständigen Versicherung ein. Gerne unterbreiten wir Ihnen so schnell wie möglich ein Angebot.

Schritt 3

Warten Sie die Entscheidung der Pflegeversicherung ab. Erst sobald der Zuschuss bewilligt wurde, sollten Sie den Treppenlift-Einbau beauftragen. Als seriöser Händler üben wir hier keinerlei Zeitdruck aus.

Wichtig: KEINE direkte Kostenbeteiligung durch Kranken-/Pflegekasse vorgesehen

Da Treppenlifte, anders als Rollatoren oder Rollstühle, nicht als (Pflege-)Hilfsmittel eingestuft sind, ist eine direkte Kostenbeteiligung oder gar vollständige Kostenübernahme eines Treppenlifts bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen ausgeschlossen. Auch bei kurzzeitigen Mobilitätseinschränkungen werden keine Mietkosten für Treppenlift übernommen. Eine indirekte Kostenbeteiligung der Versicherung ist lediglich über den oben auf dieser Seite beschriebenen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Dieser kann auch für Alternativen wie den Homelift oder eine Treppensteighilfe genutzt werden.

Auf einen Blick:

  • KEINE direkte Beteiligung der Versicherung
  • einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro
  • Zuschuss für alle Wohnraumanpassungen
  • bis zu 16.000 Euro pro Haushalt
  • Zuschuss teilweise kombinierbar
  • Förderung auch für gebrauchte Treppenlifte und Treppenlift-Miete

Rechenbeispiel

Das folgende Rechenbeispiel bezieht sich auf einen gebrauchten Sitzlift für eine gerade Treppe.

Treppenlift-Kosten 3.200 Euro
- Pflegekassenzuschuss 4.000 Euro
= Eigenanteil 0 Euro
Restbetrag Pflegekassenzuschuss 800 Euro

Woher bekomme ich den Kostenvoranschlag?

Kontaktieren Sie uns vollkommen unverbindlich via Telefon, Mail oder nutzen Sie bequem unser Kontaktformular. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welches Modell Sie benötigen, ob der Lift-Einbau möglich ist oder ob eine Alternative infrage kommt. Der Kostenvoranschlag ist selbstverständlich kostenlos.

Zuschüsse: Alternativen und Kombinationsmöglichkeiten

Der Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist in der Regel nicht für Einzelmaßnahmen mit anderen Fördermitteln - zum Beispiel dem KfW-Investitionszuschuss - kombinierbar. Allerdings ist es möglich, die einzelnen Zuschüsse / Förderungen für verschiedene Umbaumaßnahmen zu verwenden. Wir empfehlen im Falle der KfW-Förderung, diese für die teurere Maßnahme zu verwenden. Das kann der zum Beispiel der Umbau des Badezimmers sein.

  • KfW-Zuschuss (bis zu 6.250 Euro)
  • regionale Fördermittel
  • Förderkredit der KfW
  • Förderung durch Integrationsamt
  • Kostenübernahme durch Unfallkasse
  • Haftpflichtversicherung als Kostenträger
  • Unterstützung durch Sozialamt
  • Fördermittel der Agentur für Arbeit

 

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FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Das Wichtigste zum Thema Treppenlifte

Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, da Treppenlift nicht als Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis gelten. Indirekt ist jedoch eine Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person und wird ab Pflegegrad 1 gewährt. 

Neben dem Pflegekassenzuschuss beteiligt sich der Staat über einen KfW-Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 6.250 Euro am Abbau von Barrieren. Auch regionale Fördermittel in Sachsen sollten geprüft werden. Ist der Treppenlift infolge eines Unfalls notwendig, tritt ggfs. die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse / Haftpflichtversicherung als Kostenträger/in ein. Finanziell bedürftige Personen werden vom Sozialamt unterstützt. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse vom Integrationsamt und / oder der Agentur für Arbeit 

Ausgeklappt braucht eine Sitzlift rund 70 cm Platz in der Breite. Zusammengeklappt, also in der Parkposition, reichen etwa 40,5 cm Breite aus. Der Platzbedarf eines Plattformlifts ist entsprechend höher. Auch die Befestigungsart der Schienen kann sich auf den Platzbedarf auswirken. 

Ja, Treppenlifte schaffen Steigungen von bis zu 75° und können an Treppen ab 70 cm Breite montiert werden. Neben der rein technischen Machbarkeit gilt es jedoch, die baurechtlichen Vorgaben hinsichtlich Mindest- und Restlaufbreite (Stichwort: Brandschutz) einzuhalten. 

Nein, im normalen Wohnhaus ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig, um einen Treppenlift einbauen zu dürfen. Anders sieht es in öffentlichen Gebäuden aus: Dort müssen Sie vorab einen „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde (zu erfragen bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung) stellen.

Laut Vorschrift dürfen Treppenlifte nicht schneller als 0,15 m pro Sekunde fahren. Bei einigen Modellen lässt sich die Geschwindigkeit (nur durch einen erfahrenen Techniker) anpassen / individualisieren. 

Die meisten Sitzlifte sind für ein Gewicht von maximal 150 kg ausgelegt. In manchen Fällen können Anpassungen vorgenommen werden, welche die Tragfähigkeit erhöhen. Plattformlifte und Hublifte können deutlich höhere Lasten befördern. Hier sind bis zu 350 kg Traglast möglich. 

Eine beliebte Alternative für Innenräume ist der sogenannte Homelift, eine Art privater, aber sehr platzsparender Personenaufzug, der ebenfalls nur mit geringer Geschwindigkeit fährt. Im Außenbereich werden oft Außenaufzüge nachgerüstet. Das gilt vor allem im Mietwohnungsbau. Bei sehr kleinen Höhenunterschieden reichen oftmals preiswerte Rollstuhlrampen / Auffahrrampen. Diese werden zudem direkt von der Kranken-/Pflegeversicherung bezuschusst. 

Bei privaten Kleinanzeigen sind weder die tatsächlichen Betriebsstunden noch der wirkliche Zustand des Lifts genau ersichtlich. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen. Kaufen Sie gebrauchte Lifte deshalb immer beim Händler. Dort wird man Ihnen ein Angebot inklusive Schienen und Montage unterbreiten. Vor allem bei kurvigen Treppen oder dem Einbau über zwei, drei oder gar mehrere Etagen müssen die Schienensysteme maßgefertigt werden. 

Stellen Sie sich eine leicht geschwungene Treppe vor: Wird der Lift im inneren Bereich (z.B. dem Treppenauge) montiert, spricht man von einem Innenläufer. Außenläufer werden entsprechend an der anderen Treppenseite montiert. Es ist sowohl eine Montage an der Fassade als auch auf den Treppenstufen möglich. Welche Befestigung gewählt wird, hängt von der Bausubstanz, dem Platzbedarf des jeweiligen Modells und der notwendigen Tragfähigkeit ab.