Kostenträger + Finanzierungshilfen

Treppenlift Zuschüsse & Fördermittel

Treppenlifte sind teuer, keine Frage. Doch nur selten müssen die preisintensiven Mobilitätshilfen komplett aus eigener Tasche finanziert werden. Das gilt für neue Lifte ebenso wie für gebrauchte Treppenlifte. Lernen Sie sämtliche Zuschüsse, Fördermittel, Finanzierungshilfen und Kostenträger für Treppenlifte und andere Wohnraumanpassungen kennen.

Pflegekasse: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Tatsächlich ist es so, dass sich die Krankenkasse nicht an den Kosten für einen Treppenlift beteiligt. Das liegt ganz einfach daran, dass Treppenlifte keine Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen sind. Dementsprechend kommen die Versicherungen auch nicht für die kurzzeitige Miete eines Treppenlifts im Krankheitsfall auf. 

Anders sieht es bei der Pflegeversicherung aus. Diese greift bei bestehender Pflegebedürftigkeit - also ab Pflegegrad 1 - und unterstützt den Treppenlift-Kauf indirekt über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 € pro Person und maximal 16.000 € pro Haushalt.

  • Zuschuss ab Pflegegrad 1
  • Bis zu 4.000 € pro Person
  • Einmaliger Zuschuss
  • Maximal 16.000 € / Haushalt
  • Nicht mit KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahme kombinierbar
  • Antrag bei AOK, DAK, Barmer etc.
  • Kostenvorananschlag als Voraussetzung

Neues Budget nur bei verändertem Pflegebedarf möglich

Der Zuschuss wird einmalig gewährt und ist nicht nur für den Treppenlift-Kauf, sondern für die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen gedacht. Es kann also sein, dass tatsächlich kein Budget mehr übrig bleibt, weil beispielsweise schon der Badumbau mit diesen Zuschuss teilfinanziert wurde. Ist dies der Fall, prüfen Sie bitte weitere Finanzierungshilfen wie den KfW-Zuschuss oder regionale Fördermittel. 

KfW-Zuschuss: bis zu 6.250 € pro Wohneinheit

Solange ausreichend Bundesmittel zur Verfügung stehen, können Sie sich um den KfW-Zuschuss (Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss 455-B) bemühen. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden und kann direkt online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden. Bezuschusst werden 10 % der förderfähigen Investitionskosten bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 €. Wird der KfW-Standard “altersgerechtes Haus” erreicht, beträgt die Fördersumme bis zu 6.250 € pro Wohneinheit. 

Wichtig: Der KfW-Zuschuss kann nicht für Einzelmaßnahmen mit dem Pflegekassenzuschuss kombiniert werden. Nutzen Sie die KfW-Förderung stets für die teurere Maßnahme.

KfW-Kredit

Sollte Ihnen kein Pflegekassenzuschuss (mehr) zustehen und die Fördermittel für den KfW-Zuschuss aufgebraucht sein, so können Sie einen zinsgünstigen Förderkredit bei der KfW beantragen, um den Treppenlift-Kauf oder eine andere barrierefreie Umbaumaßnahme zu finanzieren. Die Kreditsumme beträgt bis zu 50.000 €. Nutzen Sie dafür einen Finanzierungspartner. Ihre Hausbank (Sparkasse, Volksbank etc.) kann Ihnen weiterhelfen.

Plattformlift (1)

Kostenträger bei Unfallfolgen

Bevor Sie einen KfW-Zuschuss oder Pflegekassenzuschuss beantragen, prüfen Sie, ob kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Mobilitätseinschränkung, aufgrund welcher der Treppenlift notwendig wurde, eine Unfallfolge ist.

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen

Bei Arbeitsunfällen oder aufgrund einer bestimmten Tätigkeit hervorgerufenen Krankheit sind die Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften zuständig. Diese übernehmen bis zu 100 % der Kosten.

Retenversicherung

Voraussetzung für eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung der Deutschen Rentenversicherung an den Treppenlift-Kosten ist eine mindestens 15-jährige Beitragszahlung und die Tatsache, dass der Treppenlift die Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet.

Haftpflichtversicherung

Bei Unfällen mit Fremdverschulden könnte es sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Folgekosten aufkommen muss. Trifft dieser Sachverhalt bei Ihnen zu, besprechen Sie die Thematik im besten Falle mit einem Anwalt.

Regionale Fördermittel (in Sachsen)

Über die Sächsische Förderbank SAB fördert der Freistaat Wohnraumanpassungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität mit bis zu 8.000 Euro. Rollstuhlfahrer:innen können Förderungen von bis zu 20.000 € erhalten. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Förderprogramme.

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Treppenlift von Steuer absetzen

Der Ihnen verbleibende Eigenanteil nach Abzug sämtlicher Fördermittel und Zuschüsse kann steuerlich geltend gemacht werden. Sie haben zwei Optionen: Nutzen Sie den Behinderten-Pauschbetrag oder setzen Sie die Treppenlift Kosten als außergewöhnliche Belastung ab. Die Steuerbehörde wird die Kosten unter Anrechnung der zumutbaren Belastung anerkennen.

Ratenzahlung beanspruchen

In einigen Fällen ist es möglich, den Preis für einen Treppenlift samt Einbau in bequemen Raten zu begleichen. Wir möchten Sie bewusst darauf hinweisen, dass es nicht nur bei anderen Fachhändlern, sondern auch bei uns keine Garantie für die Möglichkeit der Ratenzahlung gibt. Sprechen Sie uns dennoch an, um die Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall zu erörtern.

Zuschüsse für Arbeitgeber

Ermöglichen Sie Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Berufsleben. Verschiedene Stellen unterstützen Sie dabei finanziell.

Integrationsamt

Eine Kostenübernahme seitens der Integrationsämter von bis zu 100 % der Kosten ist dann möglich, wenn:

  1. kein anderer Kostenträger zuständig ist,
  2. das Arbeitsverhältnis nicht befristet ist und
  3. der/die Arbeitnehmer/in schwerbehindert oder einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist.

Agentur für Arbeit

Die Förderung über die Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ durch die Agentur für Arbeit ist möglich, wenn:

  1. kein andere Kostenträger zuständig ist,
  2. keine anderen Finanzhilfen beansprucht werden und
  3. der Treppenlift für die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin zwingend notwendig ist.

Addresse

Reichenbrander Str. 4
09117 Chemnitz

E-Mail

Schreiben Sie uns an:
buero@sachsen-treppenlift.de

Telefon

Wir sind persönlich für Sie da:
☏ 0371-27356254

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Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

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Ansprechpartner Treppenlifte

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Preise / Kosten

Was ist der Preis für einen Treppenlift und welche weiterführenden Kosten gibt es?

Zuschüsse / Förderung

Welche Kostenträger sind für Treppenlifte zuständig - welche Zuschussmöglichkeiten gibt es?

Einbau-Voraussetzungen

Ist der Treppenlift-Einbau überhaupt machbar? Und wenn ja: Woraus muss man zwingend achten?

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FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Das Wichtigste zum Thema Treppenlifte

Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, da Treppenlift nicht als Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis gelten. Indirekt ist jedoch eine Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person und wird ab Pflegegrad 1 gewährt. 

Neben dem Pflegekassenzuschuss beteiligt sich der Staat über einen KfW-Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 6.250 Euro am Abbau von Barrieren. Auch regionale Fördermittel in Sachsen sollten geprüft werden. Ist der Treppenlift infolge eines Unfalls notwendig, tritt ggfs. die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse / Haftpflichtversicherung als Kostenträger/in ein. Finanziell bedürftige Personen werden vom Sozialamt unterstützt. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse vom Integrationsamt und / oder der Agentur für Arbeit 

Ausgeklappt braucht eine Sitzlift rund 70 cm Platz in der Breite. Zusammengeklappt, also in der Parkposition, reichen etwa 40,5 cm Breite aus. Der Platzbedarf eines Plattformlifts ist entsprechend höher. Auch die Befestigungsart der Schienen kann sich auf den Platzbedarf auswirken. 

Ja, Treppenlifte schaffen Steigungen von bis zu 75° und können an Treppen ab 70 cm Breite montiert werden. Neben der rein technischen Machbarkeit gilt es jedoch, die baurechtlichen Vorgaben hinsichtlich Mindest- und Restlaufbreite (Stichwort: Brandschutz) einzuhalten. 

Nein, im normalen Wohnhaus ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig, um einen Treppenlift einbauen zu dürfen. Anders sieht es in öffentlichen Gebäuden aus: Dort müssen Sie vorab einen „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde (zu erfragen bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung) stellen.

Laut Vorschrift dürfen Treppenlifte nicht schneller als 0,15 m pro Sekunde fahren. Bei einigen Modellen lässt sich die Geschwindigkeit (nur durch einen erfahrenen Techniker) anpassen / individualisieren. 

Die meisten Sitzlifte sind für ein Gewicht von maximal 150 kg ausgelegt. In manchen Fällen können Anpassungen vorgenommen werden, welche die Tragfähigkeit erhöhen. Plattformlifte und Hublifte können deutlich höhere Lasten befördern. Hier sind bis zu 350 kg Traglast möglich. 

Eine beliebte Alternative für Innenräume ist der sogenannte Homelift, eine Art privater, aber sehr platzsparender Personenaufzug, der ebenfalls nur mit geringer Geschwindigkeit fährt. Im Außenbereich werden oft Außenaufzüge nachgerüstet. Das gilt vor allem im Mietwohnungsbau. Bei sehr kleinen Höhenunterschieden reichen oftmals preiswerte Rollstuhlrampen / Auffahrrampen. Diese werden zudem direkt von der Kranken-/Pflegeversicherung bezuschusst. 

Bei privaten Kleinanzeigen sind weder die tatsächlichen Betriebsstunden noch der wirkliche Zustand des Lifts genau ersichtlich. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen. Kaufen Sie gebrauchte Lifte deshalb immer beim Händler. Dort wird man Ihnen ein Angebot inklusive Schienen und Montage unterbreiten. Vor allem bei kurvigen Treppen oder dem Einbau über zwei, drei oder gar mehrere Etagen müssen die Schienensysteme maßgefertigt werden. 

Stellen Sie sich eine leicht geschwungene Treppe vor: Wird der Lift im inneren Bereich (z.B. dem Treppenauge) montiert, spricht man von einem Innenläufer. Außenläufer werden entsprechend an der anderen Treppenseite montiert. Es ist sowohl eine Montage an der Fassade als auch auf den Treppenstufen möglich. Welche Befestigung gewählt wird, hängt von der Bausubstanz, dem Platzbedarf des jeweiligen Modells und der notwendigen Tragfähigkeit ab.