Wer einmal in einer Wohnung wohnt, möchte meist so lange wie möglich darin wohnen bleiben, sofern sich der mögliche Lebensstandard nicht komplett verändert oder eine örtliche Neuausrichtung gewollt ist. Doch mit zunehmendem Alter stellen sich nicht selten Beschwerden ein, die man zum Zeitpunkt des Einzugs in eine Wohnung nicht “auf dem Schirm” hatte. Auch Unfälle können zu Einschränkungen der Mobilität führen. Ist die Wohnung bzw. der Zugang zur Wohnung nicht barrierefrei oder wenigstens barrierearm gestaltet, stellen sich viele Fragen. Eine davon: Ist es mir als Mieter/in erlaubt, einen Treppenlift einbauen zu lassen? Wir klären auf.
Einbau in Mietshaus unter gewissen Voraussetzungen möglich
Im besten Fall stellt der Treppenlift-Einbau kein Problem dar: Erstens, weil alle baurechtlichen Anforderungen gemäß Landesbauordnung erfüllt sind und zweitens, weil der Vermieter / Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft kein Problem mit der geplanten Umbaumaßnahme hat.
Sollte es aber zum “Streit” kommen, stehen zwei Interessen gegenüber, die es abzuwägen gilt:
- Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, das Erscheinungsbild seines Eigentums zu erhalten.
- Die Mietpartei hat ein berechtigtes Interesse am barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum.
Damit das berechtigte Interesse der Mieter dem der Eigentümer überwiegt, müssen also gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Wichtig: Selbst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Maßnahme zwingend abgesprochen werden. Selbstverständlich darf man als Mietpartei nicht einfach so einen solch tiefgreifenden Umbau in Auftrag geben.
1) Kein Aufzug vorhanden
Zunächst einmal muss geklärt sein, dass es nicht bereits eine Alternative zum Treppenlift gibt. In Mehrfamilienhäusern mit einem Aufzug ist der Einbau eine zusätzlichen Treppenlifts nicht notwendig.
2) Dauerhafte Behinderung des Mieters
Die Mobilitätseinschränkung des Mieter bzw. der Mieterin muss dauerhaft sein. Es darf sich also nicht (nur) um eine vorübergehende Krankheit handeln. Gute Chancen haben entsprechend Personen, die bereits einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben und / oder einen Pflegegrad besitzen.
Kostenübernahme durch Mietpartei
Sollte der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft den Einbau lediglich dulden, nicht aber selber als sinnvoll erachten, so muss die Mietpartei, in deren Auftrag der Treppenlift montiert wird, die Kosten selber tragen. Prinzipiell können dafür die gleichen Zuschüsse und Fördermittel genutzt werden, die auch für den Einbau im Privathaus zur Verfügung stehen. Dennoch sollte man sich vorab genau informieren.
Neben den Kosten für Kauf und Einbau, verpflichten sich die Mieter außerdem, für den Rückbau am Ende zum Ende des Mietverhältnisses zu sorgen.
Um all diese Modalitäten zu klären, empfehlen Anwälte, stets eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter aufzusetzen – wenngleich auch eine mündliche Vereinbarung prinzipiell ausreichend wäre. Das Dokument sollte folgende Eckdaten klären:
- Kosten gemäß Kostenvoranschlag einer Fachfirma
- Verpflichtung der Kostenübernahme
- Voraussichtlicher Termin des Einbaus
- Dauer des Einbaus und voraussichtliche Lärmbelästigung
- Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung des Treppenlifts
- Hinterlegung einer Kaution für Rückbau
Voraussetzungen der LBO beachten
Anders als in Einfamilienhäusern sind die Brandschutzauflagen im Mietwohnungsbau sowie öffentlichen Gebäuden relativ streng. Hier gelten entsprechend die Landesbauordnungen. Um Brandschutz und Co zu gewährleisten, muss beispielsweise die Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm sowie eine Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. Auch der Handlauf darf in seiner Nutzbarkeit nicht nur den Treppenlift beeinträchtigt werden. Lassen Sich sich hinsichtlich der Auflagen und Lösungen unbedingt von einem Fachbetrieb beraten.
Tipp: Individuelle Regelung nutzen
Falls Sie diesen Artikel aus der Sicht eines Vermieters lesen, möchten wir Sie ermutigen, den Treppenlift-Einbau auf eigene Rechnung umzusetzen. Bedenken Sie, dass der Treppenlift den Immobilienwert steigert und deutlich günstiger ist als ein Außenaufzug. Zwar hat Letzterer weitere Vorteile, dennoch lassen sich neue Mietergruppen durch Treppenlifte erschließen. Besonders nachhaltig sind Plattformlifte, die auch von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer genutzt werden können. Lösungen gibt es für gerade und kurvige Treppen. Bei kleinen Höhenunterschieden im Außenbereich sind Hublifte die beste Lösung.