Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegeversicherung an sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Dieser Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person und maximal 16.720 Euro pro Haushalt kann entsprechend auch für die Installation eines Treppenlifts verwendet werden. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und lernen Sie weitere Fördermöglichkeiten kennen.
Voraussetzung für Zuschuss der Pflegeversicherung
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn bereits ein Pflegegrad (früher: Pflegestufe) zugeteilt wurde. Pflegegrad 1 genügt. Sollten Sie bzw. Ihr/e Angehörige/r noch nicht in einem Pflegegrad eingestuft worden sein, können Sie einen formlosen “Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung” bei der zuständigen Stelle (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK) stellen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Zuschuss noch nicht anderweitig verwendet wurde. Die Förderung wird nur einmalig gewährt und ist für sämtliche Maßnahmen gedacht, welche die Wohnsituation verbessern. Auch darf kein anderer Kostenträger zuständig sein (z. B. die Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft). Der Zuschuss kann ferner nur ausgezahlt werden, wenn Sie einen Kostenvoranschlag mit einreichen und der Treppenlift tatsächlich eine direkte Verbesserung der Wohn- bzw. Pflegesituation ermöglicht.
Auf einen Blick:
- Pflegegrad vorhanden
- Zuschuss noch nicht aufgebraucht
- Treppenlift medizinisch notwendig
- Kostenvoranschlag mit eingereicht
- nachgewiesene Verbesserung der Wohnsituation
Antrag stellen: so geht’s
Der "Antrag auf Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI" ist formlos bei Ihrer Pflegeversicherung zu stellen. Laden Sie sich dazu unser kostenloses Musterschreiben herunter und ergänzen Sie dieses mit Ihren individuellen Angaben. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Schritt 1
Prüfen Sie, ob kein anderer Kostenträger zuständig ist. Gerne beraten wir Sie hierzu. Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Übersichtsseite zu Zuschüssen und Fördermitteln für Treppenlifte.
Schritt 2
Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen. Diesen reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der zuständigen Versicherung ein. Gerne unterbreiten wir Ihnen so schnell wie möglich ein Angebot.
Schritt 3
Warten Sie die Entscheidung der Pflegeversicherung ab. Erst sobald der Zuschuss bewilligt wurde, sollten Sie den Treppenlift-Einbau beauftragen. Als seriöser Händler üben wir hier keinerlei Zeitdruck aus.
Wichtig: KEINE direkte Kostenbeteiligung durch Kranken-/Pflegekasse vorgesehen
Da Treppenlifte, anders als Rollatoren oder Rollstühle, nicht als (Pflege-)Hilfsmittel eingestuft sind, ist eine direkte Kostenbeteiligung oder gar vollständige Kostenübernahme eines Treppenlifts bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen ausgeschlossen. Auch bei kurzzeitigen Mobilitätseinschränkungen werden keine Mietkosten für Treppenlift übernommen. Eine indirekte Kostenbeteiligung der Versicherung ist lediglich über den oben auf dieser Seite beschriebenen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Dieser kann auch für Alternativen wie den Homelift oder eine Treppensteighilfe genutzt werden.
Auf einen Blick:
- KEINE direkte Beteiligung der Versicherung
- einmaliger Zuschuss von bis zu 4.180 Euro
- Zuschuss für alle Wohnraumanpassungen
- bis zu 16.720 Euro pro Haushalt
- Zuschuss teilweise kombinierbar
- Förderung auch für gebrauchte Treppenlifte und Treppenlift-Miete
Rechenbeispiel
Das folgende Rechenbeispiel bezieht sich auf einen gebrauchten Sitzlift für eine gerade Treppe.
| Treppenlift-Kosten | 3.200 Euro |
| - Pflegekassenzuschuss | 4.180 Euro |
| = Eigenanteil | 0 Euro |
| Restbetrag Pflegekassenzuschuss | 800 Euro |
Woher bekomme ich den Kostenvoranschlag?
Kontaktieren Sie uns vollkommen unverbindlich via Telefon, Mail oder nutzen Sie bequem unser Kontaktformular. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welches Modell Sie benötigen, ob der Lift-Einbau möglich ist oder ob eine Alternative infrage kommt. Der Kostenvoranschlag ist selbstverständlich kostenlos.
Zuschüsse: Alternativen und Kombinationsmöglichkeiten
Der Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist in der Regel nicht für Einzelmaßnahmen mit anderen Fördermitteln - zum Beispiel dem KfW-Investitionszuschuss - kombinierbar. Allerdings ist es möglich, die einzelnen Zuschüsse / Förderungen für verschiedene Umbaumaßnahmen zu verwenden. Wir empfehlen im Falle der KfW-Förderung, diese für die teurere Maßnahme zu verwenden. Das kann der zum Beispiel der Umbau des Badezimmers sein.
- KfW-Zuschuss (bis zu 6.250 Euro)
- regionale Fördermittel
- Förderkredit der KfW
- Förderung durch Integrationsamt
- Kostenübernahme durch Unfallkasse
- Haftpflichtversicherung als Kostenträger
- Unterstützung durch Sozialamt
- Fördermittel der Agentur für Arbeit
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Karl-Peter Kleinschmied
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