Kostenträger + Finanzierungshilfen

Treppenlift Zuschüsse & Fördermittel

Pflegekasse: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Tatsächlich ist es so, dass sich die Krankenkasse nicht an den Kosten für einen Treppenlift beteiligt. Das liegt ganz einfach daran, dass Treppenlifte keine Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen sind. Dementsprechend kommen die Versicherungen auch nicht für die kurzzeitige Miete eines Treppenlifts im Krankheitsfall auf. 

Anders sieht es bei der Pflegeversicherung aus. Diese greift bei bestehender Pflegebedürftigkeit - also ab Pflegegrad 1 - und unterstützt den Treppenlift-Kauf indirekt über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.180 € pro Person und maximal 16.720 € pro Haushalt.

  • Zuschuss ab Pflegegrad 1
  • Bis zu 4.180 € pro Person
  • Zuschuss je Maßnahme
  • Maximal 16.720 € / Haushalt
  • Nicht mit KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahme kombinierbar
  • Antrag bei AOK, DAK, Barmer etc.
  • Kostenvorananschlag als Voraussetzung

Neues Budget nur bei verändertem Pflegebedarf möglich

Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt und ist nicht nur für den Treppenlift-Kauf, sondern für die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen gedacht. Es kann also sein, dass tatsächlich kein Budget mehr übrig bleibt, weil beispielsweise schon der Badumbau mit diesen Zuschuss teilfinanziert wurde. Ist dies der Fall, prüfen Sie bitte weitere Finanzierungshilfen wie den KfW-Kredit 159 oder regionale Fördermittel. 

KfW-Zuschuss 455-B: seit 31.07.2026 keine neuen Anträge

Seit dem 31.07.2026 nimmt die KfW für den Zuschuss (Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss 455-B) keine neuen Anträge mehr an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; eine Wiederöffnung stellt die KfW nur in Aussicht, falls 2027 erneut Bundesmittel bereitstehen. Bis dahin wurden 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 € bezuschusst. Wird der KfW-Standard “altersgerechtes Haus” erreicht, betrug die Fördersumme bis zu 6.250 € pro Wohneinheit. 

Wichtig: Der KfW-Zuschuss kann nicht für Einzelmaßnahmen mit dem Pflegekassenzuschuss kombiniert werden. Sobald der Zuschuss wieder Anträge annimmt, lohnt er sich vor allem für die teurere Maßnahme.

KfW-Kredit

Sollte Ihnen kein Pflegekassenzuschuss (mehr) zustehen, so können Sie einen zinsgünstigen Förderkredit bei der KfW beantragen, um den Treppenlift-Kauf oder eine andere barrierefreie Umbaumaßnahme zu finanzieren. Die Kreditsumme beträgt bis zu 50.000 €. Nutzen Sie dafür einen Finanzierungspartner. Ihre Hausbank (Sparkasse, Volksbank etc.) kann Ihnen weiterhelfen.

Plattformlift (1)

Kostenträger bei Unfallfolgen

Bevor Sie einen Pflegekassenzuschuss oder Förderkredit beantragen, prüfen Sie, ob kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Mobilitätseinschränkung, aufgrund welcher der Treppenlift notwendig wurde, eine Unfallfolge ist.

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen

Bei Arbeitsunfällen oder aufgrund einer bestimmten Tätigkeit hervorgerufenen Krankheit sind die Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften zuständig. Diese übernehmen bis zu 100 % der Kosten.

Retenversicherung

Voraussetzung für eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung der Deutschen Rentenversicherung an den Treppenlift-Kosten ist eine mindestens 15-jährige Beitragszahlung und die Tatsache, dass der Treppenlift die Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet.

Haftpflichtversicherung

Bei Unfällen mit Fremdverschulden könnte es sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Folgekosten aufkommen muss. Trifft dieser Sachverhalt bei Ihnen zu, besprechen Sie die Thematik im besten Falle mit einem Anwalt.

Regionale Fördermittel (in Sachsen)

Über die Sächsische Förderbank SAB fördert der Freistaat Wohnraumanpassungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität mit 80 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro (Richtlinie seit 18.03.2026, mit Einkommensgrenzen). Für den rollstuhlgerechten Umbau sind bis zu 10.000 € möglich. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Förderprogramme.

1200px-Sächsische_Aufbaubank_201x_logo

Treppenlift von Steuer absetzen

Der Ihnen verbleibende Eigenanteil nach Abzug sämtlicher Fördermittel und Zuschüsse kann steuerlich geltend gemacht werden. Sie haben zwei Optionen: Nutzen Sie den Behinderten-Pauschbetrag oder setzen Sie die Treppenlift Kosten als außergewöhnliche Belastung ab. Die Steuerbehörde wird die Kosten unter Anrechnung der zumutbaren Belastung anerkennen.

Ratenzahlung beanspruchen

In einigen Fällen ist es möglich, den Preis für einen Treppenlift samt Einbau in bequemen Raten zu begleichen. Wir möchten Sie bewusst darauf hinweisen, dass es nicht nur bei anderen Fachhändlern, sondern auch bei uns keine Garantie für die Möglichkeit der Ratenzahlung gibt. Sprechen Sie uns dennoch an, um die Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall zu erörtern.

Zuschüsse für Arbeitgeber

Ermöglichen Sie Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Berufsleben. Verschiedene Stellen unterstützen Sie dabei finanziell.

Integrationsamt

Eine Kostenübernahme seitens der Integrationsämter von bis zu 100 % der Kosten ist dann möglich, wenn:

  1. kein anderer Kostenträger zuständig ist,
  2. das Arbeitsverhältnis nicht befristet ist und
  3. der/die Arbeitnehmer/in schwerbehindert oder einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist.

Agentur für Arbeit

Die Förderung über die Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ durch die Agentur für Arbeit ist möglich, wenn:

  1. kein andere Kostenträger zuständig ist,
  2. keine anderen Finanzhilfen beansprucht werden und
  3. der Treppenlift für die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin zwingend notwendig ist.

Addresse

Reichenbrander Str. 4
09117 Chemnitz

E-Mail

Schreiben Sie uns an:
[email protected]

Telefon

Wir sind persönlich für Sie da:
☏ 0371-27356254

Zeiten

(Fast) immer erreichbar:
Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

1 Step 1

Kontaktieren Sie uns.

keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder
Karl Peter Kleinschmied

Fordern Sie eine unverbindliche Beratung an. Gerne prüfen unsere Fachleute die Machbarkeit vor Ort und beraten Sie, welches Modell das passende für Ihre Situation ist.

Karl-Peter Kleinschmied
Ansprechpartner Treppenlifte

  • Machbarkeitscheck
  • Probefahrt
  • Gewährleistung & Garantie
  • Angebote inkl. Schienen & Montage
  • persönlicher Kontakt
  • Notfall-Hotline
  • TÜV-geprüfte Qualität
  • Finanzierungsangebote

Preise / Kosten

Was ist der Preis für einen Treppenlift und welche weiterführenden Kosten gibt es?

Zuschüsse / Förderung

Welche Kostenträger sind für Treppenlifte zuständig - welche Zuschussmöglichkeiten gibt es?

Einbau-Voraussetzungen

Ist der Treppenlift-Einbau überhaupt machbar? Und wenn ja: Woraus muss man zwingend achten?

lifta logo
thyssen

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Das Wichtigste zum Thema Treppenlifte